1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge des Auftragnehmers im Bereich Projektmanagement, Beratung und Implementierung von Softwarelösungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn deren Anwendung ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde.
1.3 Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt projektbezogene Dienstleistungen, insbesondere zur Planung, Steuerung und Implementierung der Softwarelösung Odoo sowie begleitende Beratungs- und Integrationsleistungen.
2.2 Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektplan oder weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
2.3 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, Anpassungen oder Erweiterungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Systeme und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
3.2 Verzögerungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen und können Mehrkosten verursachen.
3.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle bereitgestellten Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und für den vorgesehenen Zweck genutzt werden dürfen.
4. Leistungsänderungen (Change Requests)
4.1 Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
4.2 Der Auftragnehmer prüft jeden Änderungswunsch hinsichtlich Umsetzbarkeit, zeitlicher Auswirkungen und zusätzlicher Kosten.
4.3 Leistungen, die aufgrund von Änderungen entstehen, werden nach Aufwand zu den vereinbarten oder üblichen Stundensätzen abgerechnet.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot entweder als Stundenpaket, Zeit- und Materialabrechnung oder als Pauschale.
5.2 Die angebotenen Stundenpakete stellen keine Festpreisvereinbarung dar. Bei absehbarer Überschreitung wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert; zusätzliche Pakete können jederzeit nachbestellt werden.
5.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.4 Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis einer Stundenerfassung.
5.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
5.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten auszusetzen und Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Zusätzlich können Mahn- und Betreibungskosten gemäß § 1333 Abs 2 ABGB geltend gemacht werden.
6. Abnahme
6.1 Die Abnahme erfolgt nach Abschluss der vereinbarten Leistungen bzw. Projektphasen.
6.2 Der Auftraggeber hat die Leistungen innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen.
6.3 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
7. Nutzungsrechte
7.1 Die Nutzungsrechte an der implementierten Software richten sich nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers (z. B. Odoo S.A.).
7.2 Vom Auftragnehmer erstellte Konzepte, Dokumentationen, Skripte oder Konfigurationen bleiben dessen geistiges Eigentum, sofern nicht anders vereinbart.
7.3 Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für interne Zwecke, soweit dies zur Verwendung der Lösung erforderlich ist.
8. Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB (§§ 922 ff.).
8.2 Für Dienstleistungen wird keine Erfolgsgarantie übernommen, insbesondere wenn der Projekterfolg von Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (Systemlandschaft, Datenqualität, organisatorische Rahmenbedingungen).
8.3 Für Softwarefehler ist ausschließlich der jeweilige Softwarehersteller im Rahmen seiner Lizenzbedingungen verantwortlich.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
9.3 Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4 Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Folgeschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
9.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen; andernfalls entfällt die Haftung für daraus entstehende Schäden.
10. Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Zuge der Zusammenarbeit erlangten Informationen.
10.2 Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für mindestens fünf Jahre, sofern keine längeren gesetzlichen Fristen bestehen.
11. Datenschutz
11.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
11.2 Verarbeitungen personenbezogener Daten erfolgen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen.
11.3 Falls erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
12. Externe Leistungen
12.1 Für die Anbindung an SAP oder andere Drittsysteme kann die Zusammenarbeit mit externen Partnern erforderlich sein.
12.2 Leistungen externer Partner werden gesondert angeboten und verrechnet.
12.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die auf Leistungen externer Anbieter zurückzuführen sind.
13. Vertragslaufzeit und Kündigung
13.1 Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots und endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
13.2 Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich.
13.3 Bei Kündigung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
14.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4 Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Auftragnehmers.